Was wir bisher von Haushaltsgeraten wie Fernsehern, Kuhlschranken oder Waschmaschinen kennen, wird zukünftig auch für Öl- und Gasheizkessel, Kraftwärmekopplungsanlagen, Wärmepumpen sowie Warmwasserbereitern europaweit mit einheitlichen Kennzeichnungen angewendet.

Die daraus abgeleiteten Verordnungen beinhalten Test- und Berechnungsmethoden für die Geräteeffizienz und Emissionen mit entsprechenden Mindestanforderungen.
Auch Informationen wie Schallleistungspegel, Warmwasserleistung, Verlustleistung und weitere Werte werden so den Endverbrauchern zugänglich gemacht. In Deutschland werden die ErP-Richtlinien über das Energieverbrauchs-relevante-Produkte-Gesetz (EVPG) sowie das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) umgesetzt.

Für die Effizienzbewertung eines Öl- oder Gasheizkessels sowie einer Wärmepumpe wird eine neue Jahresenergieeffizienz – kurz ηs gebildet.
Bei einem Öl- und Gaskessel werden die auf den Brennwert bezogenen Kesselwirkungsgrade η1 bei 30 % (50/30 °C) und η2 bei 100 % (80/60 °C) Brennerleistung ermittelt.

Das Ergebnis wird dann mit der neuen Jahresenergieeffizienz ηs dargestellt.

 

Mögliche Eingruppierungen der Jahresenergie effizienz ηs fur die Vergabe der Produkt etiketten Effizienzklassen.

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